KURZARBEIT UND AUSSETZUNG DER ARBEITSVERTRÄGE

EINFÜHRUNG

Die Corona-Pandemie bringt für viele Unternehmen enorme Herausforderungen und Unsicherheiten mit sich. Die spanische Regierung hat mit der Verhängung des Notstands und einer Reihe von Gesetzesdekreten auf die Krise reagiert. Mit dem Königlichen Gesetzesdekret 8/2020 vom 17. März wurde das Verfahren für Kurzarbeit und Aussetzung der Arbeitsverträge (ERTE) vereinfacht.

GRUNDSÄTZLICHES ZU ERTE

Es wird nach dem Grund für die Einleitung des Verfahrens unterschieden: a) entweder aufgrund höherer Gewalt oder b) aufgrund wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und produktionsbedingter Gründe. Beide Verfahren sind nunmehr vereinfacht worden.

Es ist im Einzelfall genau zu prüfen, ob die Auswirkungen, die das Unternehmen zur Einleitung des Verfahrens veranlassen, unmittelbar durch die Corona-Pandemie bedingt sind (z. B. Unternehmen, die aufgrund des Notstandsdekrets ihren Betrieb einstellen mussten) oder nur mittelbar auftreten. Um die besonderen Erleichterungen des Verfahrens wegen höherer Gewalt in Anspruch nehmen zu können, muss die Betroffenheit ggf. entsprechend nachgewiesen werden (z. B. ein Ausfall der Zulieferer, Mails von Kunden mit Auftragsstornierungen etc.).

WIRKUNG DES VERFAHRENS

Während des ERTE zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn, sondern die Arbeitnehmer beziehen Arbeitslosenunterstützung (unabhängig vom Grund der Verfahrenseinleitung).

Für die Dauer eines ERTE aufgrund höherer Gewalt wird der Sozialversicherungsbeitrag des Unternehmens um 100% gekürzt, wenn das Unternehmen am 29. Februar 2020 weniger als 50 Beschäftigte hatte bzw. um 75% bei mehr als 50 Mitarbeitern zum Stichtag. Für die Arbeitnehmer hat diese Kürzung keine Auswirkungen, da die Beiträge für den betreffenden Zeitraum in jeder Beziehung als geleistet gelten.

VERPFLICHTUNG ZUR WEITERBESCHÄFTIGUNG

Die geschilderten Maßnahmen finden nur Anwendung, wenn sich das Unternehmen verpflichtet, die Beschäftigung der Arbeitnehmer für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Datum der Wiederaufnahme der regulären Tätigkeit aufrechtzuerhalten.

FAZIT

Das ERTE-Verfahren ist eine sehr interessante Unterstützung für Unternehmen in der (Corona)Krise. Angesichts der praktisch hohen Anforderungen an den Nachweis, dass das Verfahren durch die Corona-Pandemie bedingt ist (die ersten Tage haben gezeigt, dass die Behörden dies recht streng prüfen), ist dies entsprechend hinreichend zu begründen und auch zu belegen.

Ansprechpartner
Fernando Lozano
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