Beginn des Abgabezeitraums der Einkommensteuer für natürliche Personen 2018

Heute beginnt der Abgabezeitraum für die Einkommensteuer 2018, weshalb alle zur Abgabe verpflichteten natürlichen Personen bereits ihre Steuererklärungen einreichen können. Die Abgabefrist wurde bis zum 1. Juli verlängert, jedoch nicht für die Fälle, in denen Lastschriften eingerichtet sind. Die Abbuchungsfrist hierfür endet am 26. Juni.

Neuheiten bei der Abgabe

Die wichtigste Neuerung seit letztem Jahr ist eine App, die den Steuerpflichtigen von den Steuerbehörden zur Verfügung gestellt wird. Mittels dieser App können alle Steuerpflichtigen nun ihre Daten herunterladen und ihre Steuererklärung einreichen. Dennoch sollten diese Daten (der sog. ‚borrador‘) vor der Bestätigung überprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden.

Wir empfehlen Ihnen, genau nachzuprüfen, ob Ihre Daten korrekt sind, ob Sie alle Ihre weltweiten Einkünfte angegeben haben und ob die Möglichkeit besteht, Steuerabschreibungen der autonomen Regionen (u.a. in Bezug auf Wohnsitz oder Mutterschaft), steuerfreie Beträge für das familiäre Mindesteinkommen oder weitere Steuervergünstigungen anzuwenden.

Bei Lozano Schindhelm prüfen wir, ob Sie verpflichtet sind, die Einkommensteuererklärung abzugeben und kümmern uns ggf. um deren Berechnung, Vorbereitung und Abgabe. Dies alles bieten wir Ihnen in Ihrer Sprache an, mit unserem gewohnt hohen Qualitätsstandard und der Erfahrung von über 10 Jahren in der Steuerberatung sowohl von Residenten als auch von Nicht-Residenten.