Neues Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und zur Garantie digitaler Rechte

Am 6. Dezember wurde das neue Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und zur Garantie digitaler Rechte veröffentlicht. Dadurch wird das spanische Rechtssystem an die Europäische Datenschutzverordnung (GDPR) angepasst und die bislang existierenden Vorschriften ergänzt. Darüber hinaus erkennt das Gesetz einen neuen Katalog digitaler Staatsbürgerrechte an und garantiert diese gemäß Artikel 18. Absatz 4 der Spanischen Verfassung.

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