Programm zur Belebung des Arbeitsmarkts

SUBVENTIONEN BEI UNBEFRISTETEN VERTRÄGEN

ZIEL

Ziel des Programms ist die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der erstmaligen unbefristeten Vollzeiteinstellung von Arbeitslosen, die zu als schutzbedürftig eingestuften Gruppen gehören, im Gebiet der Autonomen Gemeinschaft Valencia.

SUBVENTIONIERTE ARBEITNEHMER

Sie müssen einer der folgenden schutzbedürftigen Gruppen unterfallen:

  • Personen, die sich nach entsprechender Einordnung der Sozialbehörden in einer Situation der sozialen Ausgrenzung befinden oder von dieser bedroht sind
  • Langzeitarbeitslose (12 Monate oder länger).
  • Menschen über 50 Jahre.
  • Menschen mit Behinderung.

Außerdem müssen sie bis zur Einstellung als arbeitslos gemeldet und beim valencianischen Arbeits- und Ausbildungsservice als Arbeitssuchende registriert bleiben.

SUBVENTIONIERTE HANDLUNG

Erstmalige unbefristete Vollzeitverträge für Arbeitslose, die nachweisen können, dass sie zu einer schutzbedürftigen Gruppe gehören.

Im Falle eines Angestellten mit schwerer Behinderung kann der Vertrag bereits über mindestens 15 Wochenstunden abgeschlossen werden.

HÖHE DER SUBVENTION
  • Die Höhe der Subvention ergibt sich aus der Multiplikation von 90 % des interprofessionellen Mindestlohns (erhöht um den proportionalen Teil der Zusatzvergütung), der zum Zeitpunkt der Einstellung gilt, mit der Mindestanzahl von Monaten der Aufrechterhaltung des Vertrags.

Dies sind 950*14/12 = 1.108,33 * 90% = 997,50

997,50 * 24 Monate Aufrechterhaltung Anstellung= 23.940,00 €

  • Wenn es sich bei der eingestellten Person zusätzlich um eine Frau oder eine behinderte Person handelt, erhöht sich der Betrag auf 95%.

Dies sind 950*14/12 = 1.108,33 * 95% = 1.052,91

1.052,91 * 24 Monate Aufrechterhaltung Anstellung = 25.269,84 €

  • Wenn die eingestellte Person Opfer von Gewalt gegen Frauen oder eine Person mit schwerer Behinderung ist, wird der Betrag auf 100% erhöht.

Dies sind 950*14/12 = 1.108,33 * 24 Monate Aufrechterhaltung Anstellung = 26.599,92 €

Verträge mit mindestens 15 Wochenstunden mit Arbeitnehmern mit starker Behinderung werden entsprechend proportional zur Arbeitszeit subventioniert.

EINSTELLUNGSKONDITIONEN
  • Die Einstellung muss nach der Veröffentlichung der Ausschreibung, d.h. seit dem 20.01.2021 formalisiert werden.
  • Die Einstellung muss eine Nettovergrößerung der Belegschaft im Vergleich zur durchschnittlichen angemeldeten Belegschaft in den dreißig Kalendertagen vor dem Vertragsabschluss mit sich bringen, bzw. deren Beibehaltung, wenn die Stelle infolge eines freiwilligen Ausscheidens, Invalidität, Tod, Ruhestand oder einer Kündigung des Arbeitnehmers aus disziplinarischen oder objektiven, nicht für ungerechtfertigt erklärten Gründen frei geblieben wäre.
AUSSCHLUSSGRÜNDE
  • Verträge mit einer Probezeit von 2 Monaten oder mehr; befristete Verträge und Dienstverträge für Privathaushalte.
  • Teilzeitverträge.
  • Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber in den letzten 6 Monaten vor der Einstellung gekündigt hatten.
BEWERBUNGSFRISTEN

Anträge können seit dem Tag nach der Veröffentlichung der Ausschreibung, d.h. dem 20.01.2021 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31.07.2021. Zudem müssen die Anträge innerhalb von zwei Monaten ab der Einstellung des Arbeitnehmers eingereicht werden.

ENTSCHEIDUNGSFRIST

Die Frist für die Entscheidung und deren Bekanntgabe beträgt sechs Monate ab dem Tag nach Eingang des Antrags in einem der Register der valencianischen Arbeits- und Ausbildungsbehörde.

Ist diese Frist verstrichen, ohne dass ein ausdrücklicher Beschluss ergangen ist, gilt der Antrag aufgrund administrativen Schweigens als abgelehnt.

ERSATZ VON ARBEITNEHMERN

Wenn der Arbeitnehmer aufgrund freiwilligen Ausscheidens, Invalidität, Tod, Ruhestand oder einer Kündigung aus disziplinarischen oder objektiven, nicht für ungerechtfertigt erklärten Gründen aufhört, seine Dienste zu leisten, kann er innerhalb eines Monats durch eine andere Person ersetzt werden, die einer der schutzbedürftigen Gruppen angehört, um unter denselben Vertragsbedingungen wie die ersetzte Person die Mindestfrist zur Aufrechterhaltung des Angestelltenverhältnisses beizubehalten.

Die für die Ersatzbeschaffung benötigte Zeit wird für diese Frist nicht einberechnet.

Scheidet der Arbeitnehmer vor der Bewilligungsentscheidung aus dem Unternehmen aus, so erlischt der Anspruch auf den gestellten Antrag.

VERPFLICHTUNGEN DES BEGÜNSTIGTEN
  • Die geschaffene Beschäftigung für mindestens vierundzwanzig Monate aufrechterhalten.
  • Während des Zeitraums der Aufrechterhaltung des subventionierten Vertrags darf die durchschnittliche Anzahl der in dem begünstigten Unternehmen registrierten Arbeitnehmer nicht verringert werden, es sei denn, diese Situation ist auf freie Stellen zurückzuführen, die durch freiwilliges Ausscheiden, Invalidität, Tod, Ruhestand oder eine Kündigung des Arbeitnehmers aus disziplinarischen oder objektiven, nicht für ungerechtfertigt erklärten Gründen entstanden sind.
  • Mitteilung an die valencianische Arbeits- und Ausbildungsbehörde über die Beantragung oder den Erhalt anderer Subventionen oder Beihilfen für denselben Zweck; sowie über alle Vorfälle oder Änderungen im Zusammenhang mit der gewährten Subvention.

Sollten Sie Fragen zum Inhalt dieses Informationsschreiben oder zu der praktischen Anwendung der behandelten Themen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Zudem schickt Ihnen unsere Arbeitsrechtsabteilug auf Nachfrage gerne die oben genannten Vorschriften.

 

KONTAKTDATEN

Silvia Nicolau
Abogado
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s.nicolau@schindhelm.com

Dr. Moritz Tauschwitz
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