Abschaffung der Erbschafts- (und Schenkungs-) steuer auf den Balearen und in der Autonomen Gemeinschaft Valencia

Die kürzlich gewählten Präsidenten der Regierungen der Balearen und Valencias haben in ihren Wahlprogrammen angekündigt, dass sie die Erbschafts- (und Schenkungs-)steuer abschaffen oder erheblich senken wollen.

Diese Steuersenkungen ähneln denen, die bereits 2022 in Andalusien eingeführt wurden und in Madrid seit fast zwei Jahrzehnten in Kraft sind.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Steuersenkungen, die von den neuen Regierungen der beiden Regionen bereits beschlossen oder angekündigt wurden:

1. Maßnahmen auf den Balearen

Mit dem Gesetzesdekret 4/2023 des Regierungsrates der Balearen vom 18. Juli wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  • 100%ige Ermäßigung der Erbschaftssteuer zwischen Eltern und Kindern. Enkelkindern und Großeltern sowie zwischen Ehegatten.

Obwohl es Regionen gibt, die großzügige Freibeträge, Abzüge und Ermäßigungen vorsehen, ist dies die erste autonome Gemeinschaft, die einen vollständigen Steuererlass für die oben genannten Gruppen gewährt.

  • Bis zu 50 % Ermäßigung der Erbschaftssteuerquote zwischen Geschwistern und zwischen Onkeln, Tanten und Neffen und Nichten, abhängig von bestimmten Bedingungen.

Keine Änderungen gibt es bei der Schenkungssteuer.

Das Gesetzesdekret ist seit dem 18. Juli 2023 in Kraft und muss noch vom Parlament der Balearen bestätigt werden.

In ihrer derzeitigen Fassung gilt die Vorschrift nur für persönlich haftende Steuerpflichtige, d.h. für in Spanien ansässige Personen, was eine direkte Diskriminierung von Nichtansässigen darstellt und eindeutig gegen das EU-Recht verstößt. Unbeschadet einer möglichen Berichtigung durch das Parlament wird Gebietsfremden empfohlen, sich beraten zu lassen, bevor sie die nach Inkrafttreten der Vorschrift angefallenen Steuern erklären und zahlen.

2. Maßnahmen in der Valencianischen Gemeinschaft

In der Valencianischen Gemeinschaft sind noch keine Änderungen verabschiedet worden, obwohl die Regierung offiziell bekannt gegeben hat, dass sie bereits die dringende Bearbeitung der folgenden Änderung eingeleitet hat:

  • Eine 99%ige Ermäßigung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Übertragungen zugunsten von Kindern, Ehegatten, Vätern und Müttern.

Es wurde angekündigt, dass dieser Ermäßigung rückwirkend ab dem 28. Mai 2023, dem Datum der Regionalwahlen, gelten wird.

Lozano Schindhelm rät allen, die auf den Balearen oder in der Valencianischen Gemeinschaft eine Schenkung planen oder eine Erbschaft erhalten haben, sich umfassend über die kürzlich beschlossenen oder angekündigten Steuererleichterungen beraten zu lassen. Diejenigen, die kürzlich Erbschafts- und Schenkungssteuer nach den valencianischen Vorschriften beglichen haben, könnten sogar Anspruch auf eine Rückerstattung haben.

All dies in Ihrer Sprache und mit hohen Qualitätsstandards, gestützt auf mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Steuerberatung von Residenten und Nichtresidenten.



Autor: Fernando Lozano
Autor: Claudia Cascant
Autor: Andrea Quiles