Abschaffung der Erbschafts- (und Schenkungs-) Steuer in der Gemeinschaft Valencia

Wir analysieren das lang erwartete Gesetz 6/2023 der Generalitat Valenciana vom 22. November über die Reform der Regelungen der autonomen Gemeinschaft Valencia zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, ein Gesetz, mit dem eines der Wahlversprechen der Partido Popular bei den autonomen Wahlen im Mai 2023 erfüllt wird.


Inhaltsverzeichnis


Welche Steuer betrifft das Gesetz?

Mit dem Gesetz werden die regionalen Regelungen der Region Valencia zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD), einer staatlichen Steuer, die derzeit den Autonomen Gemeinschaften übertragen ist, zugunsten der Steuerzahler wesentlich geändert. Es handelt sich um eine doppelte Steuer, die auf unentgeltliche Übertragungen erhoben wird, sowohl von Todes wegen (Erbschaftssteuer) als auch unter Lebenden (Schenkungssteuer), und deren Regelung und Erhebung der valencianischen Gemeinschaft in den Fällen obliegt, in denen die regionalen Regelungen angewandt werden müssen (z.B. im Falle einer Schenkung einer in der valencianischen Gemeinschaft gelegenen Immobilie).

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Das Gesetz ist seit dem 24. November 2023, dem Tag nach seiner offiziellen Veröffentlichung, in Kraft. Es gilt jedoch rückwirkend ab dem 28. Mai 2023, so dass es ratsam ist, frühere Steuerbescheide und Selbstveranlagungen zu überprüfen. Wurde die Steuer für eine nach diesem Datum erfolgte Erbschaft oder Schenkung unter Anwendung der damals geltenden ungünstigeren Vorschriften entrichtet, kann eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuern beantragt werden.

Wer profitiert davon?

Alle in Spanien ansässigen und nicht ansässigen Erben und Beschenkten, sofern die regionale Gesetzgebung Valencias anwendbar ist und sie eine der neuen oder verbesserten Steuererleichterungen und -ermäßigungen in Anspruch nehmen können.

Was sind die wichtigsten Neuerungen bei der Erbschaftssteuer?

Der Prozentsatz der für Erwerbe von Todes wegen durch Nachkommen (Kinder, Enkel und andere), Adoptivkinder, Ehegatten, Verwandte in aufsteigender Linie und Adoptiveltern des Verstorbenen wird von 50 %-75 % auf 99 % erhöht.

Was sind die wichtigsten Neuerungen bei der Schenkungssteuer?

Es wird eine neue Steuerermäßigung in Höhe von 99 % für Erwerbe unter Lebenden zugunsten des Ehegatten, der Eltern, Adoptiveltern, Kinder oder Adoptivkinder, Enkel und Großeltern des Schenkers eingeführt, sofern die Schenkung in einer öffentlichen Urkunde vorgenommen oder beurkundet wird.

Welche Steuervergünstigungen wurden für Menschen mit Behinderungen genehmigt?

Die oben genannten Ermäßigungen werden zur Verbesserung der bestehenden Ermäßigungen auch bei Erwerben von Todes wegen oder unter Lebenden durch nicht verwandte Personen angewandt, die eine Körper- oder Sinnesbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 65 % oder eine geistige Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 33 % haben.

Wie funktionieren Steuerermäßigungen?

Die Steuerermäßigungen verringern die Erbschafts- und Schenkungssteuerschuld und bedeuten, dass in den oben genannten Fällen für je 100 € Steuerschuld nur 1 € zu zahlen ist. Um den zu zahlenden Betrag zu ermitteln, muss zunächst die Steuerschuld berechnet und dann um den Betrag der Ermäßigung verringert werden.

Welche weiteren Änderungen wurden beschlossen?

Das Gesetz verbessert die Regelung der bereits bestehenden Freibeträge von 100.000 € (und bis zu 156.000 € für Kinder und Enkelkinder unter 21 Jahren) bei Übertragungen unter Lebenden:

  1. Der Ehegatte des Schenkers kann der Begünstigte der Ermäßigung sein.
  2. das Erfordernis, dass der Beschenkte vor der Schenkung ein Vermögen von 600.000 € oder weniger hatte, entfällt.
  3. Der Freibetrag kann auf direkte Schenkungen zwischen Großeltern und Enkelkindern und umgekehrt angewandt werden, ohne dass sie vom vorherigen Tod des jeweiligen Kindeselternteils abhängig gemacht wird; und
  4. Die Fälle, in denen der Freibetragbei Übertragungen in den unmittelbar vorangegangenen zehn Jahren nicht angewandt wurde, werden beseitigt.

Für Übertragungen von Todes wegen gibt es einen entsprechenden Freibetrag, der nicht geändert wurde.

Wie funktionieren die Verwandtenfreibeträge?

Die Verwandtenfreibeträge verringern den zu versteuernden Wert der Erbschaft, so dass bei einem Wert von 250.000 € und einem Abschlag von 100.000 € für ein Kind des Erblassers nur die Differenz von 150.000 € besteuert wird.

Die Freibeträge und Ermäßigungen werden sukzessive angewandt, d. h. wenn die sich ergebende Steuerschuld bei einem verminderten Erbschaftswert von 150.000 € 21.000 € beträgt und Sie als Kind des Erblassers Anspruch auf eine Ermäßigung von 99 % haben, werden nur 210 € fällig.

Bewertung

Das Gesetz steht im Einklang mit der praktischen Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die bereits im Jahr 2022 in der Region Andalusien eingeführt wurde und seit fast zwei Jahrzehnten in der Gemeinschaft Madrid in Kraft ist. Es handelt sich um die Wiedereinführung von Steuervergünstigungen, die in der Vergangenheit in der Comunidad Valenciana teilweise in Kraft waren, und zielt auf eine größere Kohärenz und Harmonisierung mit den umliegenden regionalen Regelungen ab.

Die jetzt eingeführten Änderungen ermöglichen es den Steuerpflichtigen insbesondere, Vermögensübertragungen zu Lebzeiten vorzunehmen oder im Rahmen einer Erbschaft zu erwerben, ohne übermäßige Steuerbelastungen auf sich nehmen zu müssen. Diese Änderung stellt eine wesentliche Erleichterung in der Vermögensverwaltung dar, die die Mobilität von Vermögenswerten innerhalb der Familie fördert und die Nachfolgeplanung erleichtert.

Wir von Lozano Schindhelm stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Abwicklung von Schenkungen oder Erbschaften unter Anwendung der derzeit genehmigten Steuervergünstigungen zu beraten, sowie bei der Frage, ob es angebracht ist, die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern für Zuwächse nach dem 28. Mai 2023 zu beantragen, und zwar unter Einhaltung der in den Verordnungen festgelegten Fristen und Verfahren.

All dies in Ihrer Sprache und mit hohen Qualitätsstandards, gestützt auf mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Steuerberatung für Ansässige und Nichtansässige.



Autor: Fernando Lozano
Autor: Claudia Cascant