Software- und Lizenzverträge

Wirtschaftliche Tätigkeit wäre heutzutage ohne die Nutzung und Anwendung unterschiedlichster betrieblicher Software nicht mehr möglich. Mit Rücksicht auf die verschiedenen Interessen beraten und unterstützen wir Sie bei der Vertragsgestaltung der entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung oder Entwicklung bzw. Überlassung von Computersoftware, der Gestaltung von Knowhow- und/oder Lizenzverträgen, Supportverträgen oder Werklieferungsverträgen in Bezug auf Individual- und Standardsoftware. Als Rechtsanwalt in Spanien mit Kanzleien in Bilbao, Denia, Madrid, Palma de Mallorca und Valencia, setzen wir bei Leistungsstörungen und Vertragsverletzungen Ihre Rechte außergerichtlich durch und/oder vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren.