Abschaffung der Vermögenssteuer in Andalusien

Die andalusische Regierung hat entschieden, die Vermögenssteuer in Andalusien abzuschaffen.

Auf diese Weise wird Andalusien, nach Madrid die zweite spanische Region sein, die eine vollständige Steuerbefreiung bezüglich dieser Steuer verabschiedet.

Durch das Gesetzesdekret 7/2022, vom 20. September, welches durch den Rat von Andalusien erlassen wurde, wurde das Gesetz der autonomen Gemeinschaft 5/2021 durch die Einführung des Artikels 25 modifiziert. Dieser legt fest, dass auf die sich ergebende Steuerschuld nach den in den staatlichen Rechtsvorschriften geregelten Abzügen und Freibeträgen ein regionaler Freibetrag von 100 % der sich ergebenden Steuerquote angewandt wird, wenn diese positiv ist.

Unter Berücksichtigung, dass die Steuer am 31. Dezember anfallen wird, ist diese in Andalusien seit dem Jahr 2022 nicht mehr zu zahlen.

Steuerpflichtige, deren Vermögen oder Rechte einen Wert von mehr als 2.000.000 Euro betragen, sind jedoch nicht von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung befreit.

Aufgrund der faktischen Abschaffung der Vermögenssteuer in Madrid und Andalusien hat die Zentralregierung angekündigt, dass sie die Einführung einer neuen Sondersteuer für große Vermögen vorbereitet, die ab Januar 2023 vorübergehend eingeführt werden soll.

Es wurde noch nicht bekannt gegeben, wer von dieser Steuer betroffen sein wird, aber Experten vermuten, dass es sich bei einem großen Vermögen um solche handelt, die eine Millionen Euro übersteigen.

In jedem Fall halten wir Sie bei Lozano Schindhelm über die Entwicklungen auf dem Laufenden und beraten Sie für den Fall, dass Sie zur Zahlung der Steuer und/oder Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind.



Autor: Fernando Lozano
Autor: Claudia Cascant