Digital Revolution & Legal Evolution in Spanien

Status Quo der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790

Spanien hat die Richtlinie (EU) 2019/790 durch das Königliche Gesetzesdekret 24/2021 in das nationale Recht umgesetzt, welches am 4. November 2021 in Kraft getreten ist. Damit wurde die Umsetzungsfrist um einige Monate verpasst. Im Rahmen der Umsetzung wurde der aktuelle Text des Urheberrechtsgesetzes punktuell geändert. Ziel ist es, das geltende Urheberrecht an die Entwicklung von neuen Technologien anzupassen. Insbesondere wird nunmehr die Nutzung geschützter Inhalte durch Anbieter von Online-Inhaltsaustauschdiensten geregelt. Ferner wurde ein Widerrufsrecht zugunsten von Urhebern eingeführt, welches diesen ermöglicht, eine Genehmigung ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn die Rechte an einem Werk übertragen wurden, das nicht verwertet wird. Auch sieht das Gesetz vor, dass Urhebern eine angemessene Vergütung zustehen muss, wenn diese ihre Rechte für die Verwertung ihrer Werke übertragen.

Nationaler Rechtsrahmen gegen Computerpiraterie

Ein spezifischer Rechtsrahmen gegen Computerpiraterie existiert nicht in Spanien. Von Computerpiraterie betroffene Werke fallen unter den Schutz des allgemeinen Urheberrechtsgesetzes.

Urheberrecht & NFT (non-fungible tokens)

Eine spezifische Regelung des Urheberrechts in Bezug auf NFT existiert in Spanien nicht. Allerdings finden die allgemeinen Mechanismen zum Schutz nicht-digitaler künstlerischer und geistiger Werke, welches das allgemeine Urhebergesetz vorsieht, auch auf NFT Anwendung.

NFT fallen unter die Rechtsvorschriften, die für Logos, Gemälde, Bücher oder Lieder gelten. Führt ein Produkt zur Schaffung eines Token, sollte es wirksam im Register für geistiges Eigentum registriert werden, um entsprechenden Schutz zu bekommen.



Autor: Axel Roth