Dr. Burckhardt Löber Ehrenmitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung

Dr. Burckhardt Löber, Rechtsanwalt in Valencia und Gründungspartner unserer Kanzlei, wurde von der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung im Rahmen des Jahreskongresses am 6. Juni 2015 in Santiago de Compostela zum Ehrenmitglied gewählt und damit für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Zeit seines Wirkens als Jurist hat sich Dr. Burckhardt Löber um die deutsch-spanischen Beziehungen verdient gemacht. Bereits in den 1970-er Jahren veröffentlichte er zahlreiche Fachbücher, die heute Standardwerke in dem Bereich sind, wie „Erben und Vererben in Spanien“ oder „Grundeigentum in Spanien“. Seit 1980 war er zudem als Notar tätig und als solcher Mitglied im Europarechtsausschuss der deutschen Bundesnotarkammer. Seiner Leidenschaft für spanisches Recht treu bleibend, gründete Dr. Burckhardt Löber im Jahre 1984 mit 159 weiteren Juristen aus beiden Ländern die Deutsch-Spanische Juristenvereinigung. Diese umfasst heute ca. 1000 Mitglieder und hat acht Ehrenmitglieder.