Homeoffice aus Spanien- Terminologie und (steuer)rechtliche Umsetzung

Unser Managing Partner Fernando Lozano, seines Zeichens spanischer Rechtsanwalt, Steuerberater und vereidigter Dolmetscher der deutschen Sprache, hat im Rahmen der 7. Fachkonferenz Sprache und Recht in Berlin, organisiert durch den BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer) einen Vortrag zum Thema "Homeoffice aus Spanien – Terminologie​ und (steuer)rechtliche Umsetzung" gehalten.
Ein brandaktuelles Thema, das durch dich Digitalisierung der Arbeitswelt sowie die Coronakrise zuletzt erheblich an Wichtigkeit zugenommen hat. Immer mehr Angestellte und Selbstständige haben dadurch die Möglichkeit, ihrer Arbeit von zu Hause oder beinah jedem beliebigen Ort nachzugehen. Da es so vielfach für die Arbeit unwichtig wird, wo man sich physisch aufhält, entscheiden sich immer mehr Angestellte dafür, ihren Arbeitsplatz in sonnige Gefilde zu verlagern. Spanien ist seit langer Zeit aufgrund seiner hervorragenden Lebensqualität ein Ort, von dem aus viele Arbeitnehmer und Unternehmer ihr Homeoffice erledigen.

Für kurzfristige Aufenthalte (oder auch zum Ausprobieren der Arbeitsmodalität) kommt dabei eine Entsendung (desplazamiento) in Betracht. Wenn die Lösung aber langfristig sein soll, ist eine Registrierung des deutschen Arbeitgebers bei den spanischen Behörden notwendig. Im Anschluss erfolgt der Lohnsteuereinbehalt (retención) und die Abführung der Sozialversicherungsabgaben (cotización a la Seguridad Social) in Spanien, sofern keine Freistellung (exención) für vorübergehende grenzüberschreitende Tätigkeiten in Frage kommt. Je nach Aktivität kann im Einzelfall steuerrechtlich zudem eine Betriebsstätte (establecimiento permanente) entstehen. Schließlich besteht noch die Option, direkt eine Tochtergesellschaft in Form der spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedad de responsabilidad limitada) zu gründen.

Für alle Arbeitsverhältnisse in Spanien außerhalb einer Entsendung allein maßgeblich sind die Vorschriften des Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores). Zudem ist in Konstellationen, in denen der Angestellte von zu Hause aus arbeitet, auch das Ende 2020 verabschiedete Königliche Gesetzesdekret 28/2020 (Real Decreto-ley 28/2020, de 22 de septiembre, de trabajo a distancia) zu berücksichtigen. Dieses unterscheidet in aus sprachlicher und rechtlicher Sicht beachtenswerter Weise zwischen Distanzarbeit (trabajo a distancia) und Telearbeit (teletrabajo), wobei sich letztere durch die überwiegende Verwendung von Informations- und Telekommunikationsmittel kennzeichnet.

Hier können Sie die vollständige Präsentation einsehen.

Wir empfehlen Ihnen außerdem die Präsentation von Elena Sotres (Iuris Translate) zum Thema "Grundlegende Terminologie der deutschen Einkommenssteuer (Est) und des spanischen impuesto sobre la renta de las personas físicas (IRPF)".
 



Autor: Fernando Lozano