Rechtssicheres Whistleblowing in Ihrem Unternehmen - Länderupdate in Spanien

Spanien hat die Whistleblowing-Richtlinie schlussendlich per Gesetz 2/2023 vom 20. Februar über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden, und die Bekämpfung der Korruption umgesetzt. Das Gesetz tritt am 13. März 2023 in Kraft.

Die Frist, die die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Richtlinie gesetzt hatte, lief ursprünglich bereits am 17. Dezember 2021 ab. Wie die meisten anderen Mitgliedstaaten hatte auch Spanien die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt. Zur Implementierung der Richtlinie begann eine Arbeitsgruppe des Justizministeriums Mitte 2020 mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs. Der hieraus resultierende Vorentwurf wurde jedoch erst am 4. März 2022 durch den Ministerrat der spanischen Regierung gebilligt, woraufhin dem Parlament im September 2022 ein formeller Gesetzesentwurf übermittelt wurde. Am 22. Dezember 2022 billigte das Parlament den Entwurf und leitete ihn an den Senat weiter, wo er ihm 9. Februar 2023 zustimmte. Allerdings war aufgrund von Änderungsanträgen noch eine Rückverweisung an das Parlament notwendig. In diesem Moment kündigte die Europäische Kommission am 15. Februar 2023 an, Spanien und sieben weitere Länder vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) zu verklagen, weil die Länder die Richtlinie nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben. Diesem Schritt kam Spanien nun durch die Verabschiedung des Gesetzes zuvor.