Polen: Erfolg für die von SDZLEGAL Schindhelm vertretenen Minderheitsaktionäre im Zusammenhang mit dem Delisting-Beschluss

Erfolg für die von SDZLEGAL Schindhelm vertretenen Minderheitsaktionäre im Zusammenhang mit dem Delisting-Beschluss


Im Rahmen unserer Praxis zur Beilegung der gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten vertraten wir Minderheitsaktionäre in einer Streitigkeit über einen gefassten Beschluss, der zum Rückzug einer Bergbaugesellschaft von der Börse (Giełda Papierów Wartościowych) führte.

Während des Prozesses argumentierten wir, dass das Übernahmeangebot zum Erwerb von 100% der Aktien - als obligatorisches Element des Delisting-Prozesses - fehlerhaft durchgeführt worden war. Wir wiesen unter anderem nach, dass der aktuelle Kurs im Zeitraum vor der Entscheidung der Gesellschaft über den Börsenrückzug nicht den beizulegenden Zeitwert ihrer Aktien widerspiegelte und zudem aufgrund mangelnder Liquidität unnatürlichen Schwankungen unterlag.

Das Bezirksgericht (Sąd Okręgowy) schloss sich unserer Argumentation voll an. Aufgrund der ergriffenen Maßnahmen wird die Gesellschaft  weiterhin an der Börse notiert sein, was viele Minderheitsaktionäre vor materiellem Schaden bewahrt hat.

Der Fall wurde von dr (PhD) Marcin Śledzikowski – RA (PL) und Partner, der die Praxis für die Beilegung der gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten leitet.



Autor: Marcin Śledzikowski