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LMA-Standard: Alles Wissenswerte auf einen Blick

Die Loan Market Association, ein Kreditmarkt-Verband, erstellt Standards und Vertragsmuster für Kapitalmarkttransaktionen. Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen zum LMA-Standard für Sie zusammengefasst:


Inhaltsübersicht


Was bedeutet „LMA“?

Die LMA ist die Loan Market Association, ein Verband mit Sitz in London, der aus rund 600 Mitgliedern aus über 55 Ländern besteht. Die Mitglieder der LMA kommen primär aus dem Bank- und Finanzwesen, aber auch Ratingagenturen und Anwaltskanzleien sind im Verband mit dabei. Wichtigste Aufgabe der LMA ist die Bereitstellung von Musterverträgen und die Entwicklung von Marktstandards für sogenannte Konsortialkredite. Konsortialkredite (auch: „syndizierte Kredite“) sind Kredite, die nicht von einer, sondern von mehreren Banken („Konsortium“) gewährt werden und stellen meist einen zentralen Bestandteil der strukturierten Finanzierung dar. 

LMA-Standards sind mit rund 150 Seiten sehr umfangreich und eher an die Bedürfnisse der Kreditgeber und weniger an jene der Kreditnehmer angepasst. Wenngleich die Musterverträge in englischer Sprache veröffentlicht werden, da sie sich am Londoner Markt orientieren, gibt es auch deutschsprachige Versionen, die streng an die englischen Vorgaben angelehnt sind. 

Mitunter Grund für diese detaillierten Vorgaben ist die Risikominimierung für Banken: Indem genaue Rahmenbedingungen vorgegeben werden, können sich Kreditinstitute vor möglichen Zahlungsausfällen schützen. Bevor ein LMA-Vertrag in Kraft tritt, wird eine Bank den möglichen Kreditnehmer genau prüfen (KYC – Know Your Customer) und darauf achten, dass die Regelungen zur Kapitalmarkt-Compliance eingehalten werden und so das Risiko des Insiderhandels laut Kapitalmarktrecht (z.B. Verbot der Marktmanipulation) minimiert wird. LMA-Verträge müssen den Vorgaben des Bankenaufsichtsrechts entsprechen.

Welche Rolle spielt das Term Sheet in einem Konsortialkredit?

Bevor ein Konsortialkredit durch mehrere Banken gewährt wird, werden die wichtigsten Eckpunkte vorab in einem Term Sheet festgehalten. Für Unternehmen als Kreditnehmer ist die genaue Ausverhandlung der Details essentiell, da Konsortialkredite in der Regel eher kreditgeberfreundlich sind und auf deren Vorteile ausgerichtet sind. Im Term Sheet werden neben Schutzklauseln (Financial und Corporate Covenants) auch Laufzeiten, Rückzahlungsmodalitäten, Sicherheiten, Kündigungsklauseln, Margen und vieles mehr fixiert.  

So sehen Musterverträge der LMA aus:

Musterverträge, die von der Loan Market Association herausgegeben werden, bestehen in ihrem Kern aus Zusicherungen und Verpflichtungen (Representations und Undertakings) und bilden ebenso mögliche Kündigungsgründe ab (Events of Default). Die Verträge sind sehr umfangreich, bis zu 150 Seiten sind keine Seltenheit. In den Zusicherungen und Verpflichtungen finden sich detaillierte Auflagen, die der Kreditnehmer befolgen muss, darunter Informationspflichten, denen er nachkommen muss, die Verschuldungsquote, eine Beschränkung der Investitionen bzw. ein Verbot der Akquisition von Unternehmen, eine „Change-of-Control“-Klausel (bei Änderung der Mehrheitsverhältnisse des Unternehmens), Sanktions- und Antikorruptionsklauseln und vieles mehr. 

Können sich Banken durch LMA-Standards schützen?

LMA-Standards sind vom Grundprinzip her so gestaltet, Banken bzw. Kreditgeber zu schützen. In erster Linie bewahren sie vor potenziellen Margen-Einbußen: Sinkt der Leitzins gegen Null oder sogar ins Negative, können sich Banken im Rahmen eines LMA-Vertrags dagegen schützen, indem sie einen maximalen Niedrigzinssatz von null Prozent fixieren („Zero Floor“). Ein negativer Leitzins kann somit den Margen nichts mehr anhaben. Banken können aber im Rahmen solcher Kreditgeschäfte noch weitere Klauseln der LMA-Verträge geltend machen, wie etwa die Steuererhöhungsklausel: Diese verpflichtet etwa den Kreditnehmer, Zahlungen, die durch den Einbehalt von Quellensteuern nicht in voller Höhe an die Bank ergingen, um den Betrag zu erhöhen, der notwendig ist, damit die Bank den geschuldeten Betrag in voller Höhe erhält. Weitere Klauseln, wie zum Beispiel die Steuerfreistellungsklausel (Verpflichtung des Kreditnehmers, den Kreditgebern steuerliche Nachteile zu ersetzen, die durch den Kredit entstehen und nicht der allgemeinen Ertragsbesteuerung zugerechnet werden können) , sind zum Schutz der Banken gedacht und stellen eine Schlechterstellung für den Kreditnehmer dar. 

Bestehen für Unternehmen Informationspflichten an Konsortialbanken?

Unternehmen, die Konsortialkredite aufnehmen, verpflichten sich zu umfassender Berichterstattung an die jeweiligen Banken. So müssen sie beispielsweise quartalsweise ein Compliance Certificate erstellen, zusätzlich zu Quartals- oder Monatsberichten (Management Accounts). Die Dokumentation ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden und enthält unter anderem Informationen über die finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen des Unternehmens und – sofern vorhanden – deren Tochterunternehmen. Die Nichteinhaltung dieser umfassenden Dokumentationsverpflichtung kann zur Folge haben, dass der Kredit vorzeitig gekündigt werden kann (Events of Default). 

Wer sind die Vertragspartner bei einem LMA-Vertrag?

Dem Unternehmen, das den Kreditvertrag schließen will, steht ein Bankenkonsortium, das aus zwei oder mehreren Banken bestehen kann, gegenüber. Allerdings wird der Kreditnehmer nicht mit jedem einzelnen Kreditinstitut in Verbindung treten, sondern dies über einen Mittler tun und ein Finanzinstitut als „Mandated Lead Arranger“ (MLA) heranziehen. Der MLA stellt alle notwendigen Informationen zur Finanzierung zusammen und erstellt mit einem Anwalt den Konsortialkreditvertrag. Daraus wird eine maßgeschneiderte Finanzierung entwickelt, die im Anschluss an Banken bzw. ein Konsortium herangetragen wird. Der MLA übernimmt in dieser Zeit die Koordination zwischen den möglichen Vertragsparteien und wickelt die Vergabe und Rückzahlung des Kredits ab. 

Bringt ein LMA-Vertrag Risiken mit sich?

Durch den Einsatz eines LMA-Vertrags werden primär die Interessen der Banken geschützt. Für Unternehmen, die einen Konsortialkredit bei mehreren Banken aufnehmen, bestehen durchaus nicht zu unterschätzende Risiken: So etwa haften die Geschäftsführer persönlich, wenn Tochtergesellschaften durch Abgabe von Garantien für die Kreditverbindlichkeiten haften. Beschränkt werden kann diese Haftung durch sogenannte „Limitation Language“, also einer Vertragsklausel, die ebendieses Recht, auf Kreditsicherheiten zugreifen zu dürfen, einschränkt. 

Fazit

LMA-Standards bzw. Musterverträge der Loan Market Association zielen darauf ab, die Kreditgeber bestmöglich zu schützen. Um auch die Interessen der Kreditnehmer entsprechend zu vertreten, ist die genaue Ausverhandlung der Vertragsdetails unerlässlich. Wenngleich der Aufwand dafür sehr hoch ist, rentiert sich die Detailarbeit im Vorfeld auf lange Sicht und man sollte durch einen Anwalt unbedingt vorab Kreditverträge prüfen lassen. 

Rechtliche Beratung zum LMA-Standard 

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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zum LMA Standard

Wie ist ein LMA-Vertrag aufgebaut?

Ein LMA-Vertrag besteht aus operativen und technischen Regeln, die nicht nur die Ausgestaltung des Kreditvertrags (Dauer, Laufzeit, Zinszahlungen, Tilgungen) festlegen, sondern weiters aus einem Katalog an Zusicherungen und Kreditauflagen, die der Kreditnehmer erbringen muss, bestehen. Abschließend folgt eine Liste mit Kündigungsgründen sowie Möglichkeiten von Vertragsänderungen (Abtretungsrechte, etc.). 

Wofür steht die Abkürzung LMA?

LMA steht für Loan Market Association (Kreditmarkt-Verband). Sitz des Verbands ist London, dessen Aufgabe die Entwicklung von Marktstandards für Kredite sowie die Bereitstellung von Musterverträgen ist.