Beginn der Frist zur Einreichung der Einkommen- und Vermögensteuer sowie der Solidaritätssteuer auf Großvermögen für das Steuerjahr 2022

Heute beginnt die Frist zur Einreichung der Einkommen- und Vermögensteuer für das Steuerjahr 2022. Die Steuerpflichtigen können ab sofort ihre Steuererklärungen abgeben. Die Frist für die Einreichung endet am 30. Juni, die Frist für die Steuererklärungen im Lastschriftverfahren endet hingegen am 27. Juni.

1. Neuigkeiten in der Steuerabwicklung

In diesem Jahr wurden keine größeren Neuerungen in Bezug auf die Steuerabwicklung eingeführt, aber die folgenden Punkte können hervorgehoben werden:

  • Kapitalgewinne und -verluste, abgeleitet aus der Übertragung von sonstigen Vermögenswerten: Aufgliederung in drei neue Posten: (1) Übertragung von Immobilien und dinglichen Rechten an Immobilien; (2) Übertragung oder Umtausch von virtuellen Währungen durch natürliche Personen und (3) Restcharakter für "Sonstige Vermögenswerte".
  • Sonstige Kapitalgewinne und -verluste, die nicht auf die Übertragung von Vermögenswerten zurückzuführen sind: Drei neue Felder wurden hinzugefügt, um die Beihilfe entsprechend dem Bono Cultural Joven, die öffentliche Mietbeihilfe und die Beihilfe von 200 Euro für Personen mit geringem Einkommen und Vermögen zu erfassen.
  • Verringerung der Bemessungsgrundlage für die Beiträge und Zuwendungen zu den Sozialversicherungssystemen: Im Abschnitt "Arbeitseinkommen" wurde ein Feld für die Eintragung der vom Unternehmen geleisteten Beiträge eingefügt und der Anhang C.3 des Formulars wurde umstrukturiert, um ihn an die Anwendung von Beitragsüberschüssen und Unternehmensbeiträgen anzupassen.
  • Abzug für energetische Sanierungsarbeiten in Gebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden: Anhang C.4 enthält einen Abschnitt, der die Überschreitung der für diese Abzüge gezahlten Beträge bis zur Anwendung in künftigen Jahren berücksichtigt, da die Frist für die Anwendung dieses Abzugs bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wurde.

2. Gesetzliche Entwicklungen

Die wichtigste Neuerung ist die neue Senkung der Abzüge für Beiträge zu privaten in Pensionsfonds von 2.000 Euro auf 1.500 Euro pro Jahr. Die Höchstbeiträge für die betriebliche Altersvorsorge wurden jedoch auf 8.500 Euro erhöht (8.000 Euro im Jahr 2021).

Andererseits werden in Artikel 7 LIRPF zwei neue Befreiungen eingeführt, nämlich a) die Befreiung des Kinderzuschlags für Bezieher des Existenzminimums und b) die Befreiung von Subventionen und Beihilfen, die für energetische Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden gewährt werden.

Außerdem wird die Verpflichtung zur Information über die Übertragung der Nutzung von Wohnungen zu touristischen Zwecken wieder eingeführt.

Abschließend sei noch auf die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Mutterschaftsabzugs auf Frauen, die sich ab dem 1. Januar 2020 aufgrund der Aussetzung des Arbeitsvertrags in einer rechtlichen Situation der Arbeitslosigkeit befinden sowie auf selbständig erwerbstätige Frauen, die aufgrund der Aussetzung der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit eine Leistung für die Einstellung der Tätigkeit erhalten, hingewiesen.

3. Solidaritätssteuer auf Großvermögen

Die wichtigste Neuerung ist die Einführung einer neuen Steuer, der Solidaritätssteuer auf Großvermögen, die zwischen dem 1. und 31. Juli 2023 erklärt werden muss. Es wird die baldige Genehmigung des Formulars 718 erwartet.

Bei Lozano Schindhelm prüfen wir Ihre Pflicht zur Abgabe der Einkommen- und / oder Vermögenssteuererklärung und/ oder Solidaritätssteuer auf Großvermögen und berechnen, falls erforderlich, Ihre Steuerschuld, bereiten die Steuererklärungen für Sie vor und reichen sie ein. All dies in Ihrer Sprache und mit hohen Qualitätsstandards, garantiert durch mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Steuerberatung für Ansässige und Nichtansässige Personen.



Autor: Fernando Lozano
Autor: Claudia Cascant
Autor: Andrea Quiles