Steuerliche Neuerungen durch das staatliche Haushaltsgesetz

Das Gesetz 31/2022 vom 23. Dezember über den allgemeinen Staatshaushalt führt, unter anderem, zahlreiche steuerliche Änderungen ein.

Die Änderungen betreffen verschiedene Steuerarten des spanischen Steuersystems. Nachfolgend werden die wichtigsten dargestellt:

Neuerungen bei der Einkommenssteuer für natürliche Personen (IRPF)

1. Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung

Die Grenze für die Verpflichtung  zur Abgabe einer Steuererklärung für Arbeitseinkommen wird von 14.000 € auf 15.000 € brutto pro Jahr angehoben, wenn diese Einkünfte von mehr als einem Zahler bezogen werden oder wenn Ausgleichsrenten vom Ehepartner oder Unterhaltszahlungen bezogen werden oder wenn der Zahler des Arbeitseinkommens nicht zum Steuereinbehalt verpflichtet ist oder wenn das gesamte Arbeitseinkommen, das einem festen Einbehalt unterliegt, bezogen wird.

2. Ermäßigung bei der Erzielung von Arbeitseinkommen

Die Ermäßigung bei der Erzielung von Arbeitseinkommen wird erhöht und der Betrag, bis zu dem diese Ermäßigung angewandt wird, wird von 16.825 € auf 19.747,50 € angehoben.

3. Senkung bei einer vereinfachten direkten Schätzung

Der Prozentsatz für abzugsfähige Aufwendungen und schwer zu rechtfertigende Ausgaben wird von 5 % auf 7 % erhöht. Der Höchstbetrag von 2.000 € für diese Ausgaben wird jedoch beibehalten.

4. Neuen Stufen des Spartarifs

Der Tarif für die Besteuerung von sog. Sparguthaben (Kapitalerträge) wird geändert, indem ab 300.000 € eine neue Stufe eingeführt wird, die einen Steuersatz von 28 % vorsieht. Für das zu versteuernde Nettoeinkommen aus Sparguthaben, das 200.000 € übersteigt, wird der Steuersatz um einen Prozentpunkt von 26 % auf 27 % erhöht. Darüber hinaus gelten diese neuen Steuerklassen auch für Steuerpflichtige, die unter die Regelung für in das spanische Hoheitsgebiet entsandte Arbeitnehmer fallen.

5. Ausweitung des Mutterschaftsabzugs

Der derzeitige Mutterschaftsabzug in Höhe von 100 € für Frauen mit Kindern unter drei Jahren, die selbständig oder abhängig beschäftigt und bei der Sozialversicherung oder einem Versorgungswerk gemeldet sind, wird auf diejenigen ausgedehnt, die a) zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eine beitragsabhängige Leistung oder Sozialhilfe aus dem Arbeitslosenversicherungssystem erhalten und b) zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes oder danach bei der entsprechenden Sozialversicherung oder einem Versorgungswerk mit einer Mindestbeitragszeit von 30 Tagen gemeldet sind.

Neuerungen im Bereich der Körperschaftssteuer (IS)

Der Steuersatz wird von 25 % auf 23 % für Unternehmen gesenkt, die im unmittelbar vorangegangenen Steuerzeitraum einen Umsatz von weniger als 1 Millionen Euro erzielt haben und nicht als vermögensverwaltende Unternehmen gelten.

Neue Entwicklungen bei der Mehrwertsteuer (IVA)

1. Mehrwersteuerermäßigung

Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wie Brot, Brotmehl, Milch, Käse, Eier, Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Kartoffeln und Getreide wird von 4% auf 0% gesenkt.

Auch die Mehrwertsteuer auf Teigwaren und Öle wird von 10 % auf 5 % gesenkt.

Die Mehrwertsteuersenkung betrifft auch Damenhygieneartikel und Verhütungsmittel, die künftig mit dem ermäßigten Satz von 4 % besteuert werden.

2. Ort der Erbringung bestimmter Dienstleistungen

Um die MwSt-Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen, gelten die folgenden Dienstleistungen als in den Anwendungsbereich der MwSt fallend, wenn der Empfänger nicht in der EU ansässig ist, aber die Dienstleistungen in dem spanischen Gebiet nutzt oder betreibt, in dem die MwSt gilt:

  1. Erbringung von immateriellen Dienstleistungen, wenn der Kunde kein Gewerbetreibender ist
  2. Leasing von Beförderungsmitteln, unabhängig vom Kunden
  3. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, unabhängig davon, ob es sich bei dem Kunden um einen Gewerbetreibenden oder einen Freiberufler handelt.


Autor: Fernando Lozano
Autor: Claudia Cascant