UPDATE Arbeitsrechtliche Maßnahmen COVID-19

UPDATE COVID-19

Die Corona-Pandemie stellt eine bislang einzigartige Herausforderung für die Arbeitswelt dar. Nachdem die spanische Regierung vor zwei Wochen mit dem Königlichen Gesetzesdekret 8/2020 vom 17. März auf die Krise entschieden reagiert hatte und sich die Situation in der Folge teilweise dramatisch verschlechtert hat, hat sie nunmehr nachgelegt und mit den Gesetzesdekreten 09/2020 vom 27. März und 10/2020 vom 29. März weitere, deutlich weitergehende arbeitsrechtliche Maßnahmen beschlossen, um der Gesundheitskrise Herr zu werden. Die wesentlichen Punkte stellen wir Ihnen im folgendem Update kurz vor.

Dank der in den vergangenen Wochen getroffenen Vorkehrungen und insbesondere da unser gesamtes Team im Homeoffice arbeiten kann, stehen wir von Lozano Schindhelm Ihnen in all unseren Tätigkeitsbereichen weiterhin zur Verfügung. Wie wir Ihnen in unserer Mitteilung vom 16. März bereits geschrieben haben, können wir außer in Notfällen bis auf Weiteres keine persönlichen Termine vereinbaren. Wir bitten Sie daher darum, uns per E-Mail zu kontaktieren oder ein Gespräch per Telefon oder Videokonferenz zu vereinbaren.

Um unsere Mandanten aus den insoweit als „wesentlich“ eingestuften Bereichen aus bspw. der Chemie oder der Lebensmittelproduktion weiterhin bestmöglich unterstützen zu können, erhalten wir zudem einen präsenziellen Notdienst in unseren Hauptbüroräumlichkeiten aufrecht. Wir sind stolz darauf, so unseren kleinen Beitrag zum Kampf gegen die Gesundheitskrise leisten zu können.

Bei Lozano Schindhelm werden wir weiterhin alles dafür tun, die Krise zu überwinden und zum Wohlergehen unserer Mandanten, Kooperationspartner und Mitarbeiter beizutragen.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten. Wir wissen beides sehr zu schätzen und geben unser Bestes dieses zurückzuzahlen.

Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und Mut.

Ihr Team von Lozano Schindhelm