COVID-19 UPDATE ARBEITSRECHT – NEUIGKEITEN IN SACHEN KURZARBEIT

Die Kurzarbeit (Verfahren zur Aussetzung oder Einschränkung der Arbeitszeit von Arbeitsverträgen, kurz ERTE) ist auch in Spanien eines der wichtigsten Instrumente im Kampf der Regierung gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Nunmehr hat das Arbeitsministerium in einer Note erklärt, dass die im Rahmen eines ERTE-Verfahrens aufgrund höherer Gewalt wegen der Corona-Pandemie unproblematisch zurückgenommen /abgemildert werden können. Dies gilt sowohl für Arbeitsverträge, die ausgesetzt als auch bei denen die Arbeitsstunden reduziert wurden.

Zweck der im Bereich der Kurzarbeit getroffenen Maßnahmen Mitte März war sowohl die Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens als auch der Arbeitnehmerschutz. Angesichts der positiven sanitären Entwicklung sei es nunmehr angezeigt, die Wirtschaft nach Möglichkeit wiederzubeleben und möglichst bald zurück zu einer „neuen Normalität“ zu kommen.

Wenn es Unternehmen also im Zuge der Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Aktivitäten möglich ist, die im Rahmen der ERTE-Verfahren getroffenen Maßnahmen zurückzunehmen oder abzumildern (Stundenanzahl wieder aufstocken etc.), sollen sie dies möglichst unbürokratisch tun können. Die formellen Voraussetzungen sollen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben, die entsprechenden Änderungen sollen den Arbeitsbehörden schlicht mitgeteilt werden.

So soll die Konjunktur möglichst unbürokratisch und so schnell wie möglich angekurbelt werden.

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Fernando Lozano
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