LOZANO Schindhelm COVID-19-Unit
Im Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen rund um den Ausbruch und die Verbreitung des Corona-Virus stellen sich auch zahlreiche rechtliche Fragen. Die Lozano Schindhelm COVID-19-Unit besteht aus unseren Experten aus den am häufigsten betroffenen Rechtsgebieten und hält Sie über alle aktuellen Rechtsthemen auf dem Laufenden. Stand 15.04.2020 Wir weisen darauf hin, dass sich Rechtslage laufend ändern kann, sind aber bemüht die Inhalte auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Nach Maßgabe des neuen Könglichen Gesetzesdekrets 24/2020 vom 26. Juni 2020 kann die Kurzarbeit (ERTE-Verfahren) aufgrund höherer Gewalt im Einzellfall bis zum 30. September 2020 verlängert werden.
Die COVID-19-Pandemie hat die meisten Länder, darunter auch Spanien, zur Einschränkung der Freizügigkeit der Menschen gezwungen. Infolge dieser Maßnahmen sehen sich viele Menschen gezwungen, in einem anderen Land als ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsland zu bleiben und von dort aus zu arbeiten. Inwieweit wirkt sich diese Situation auf den steuerlichen Wohnsitz einer Person?
Der am 14. März 2020 in Spanien ausgerufene Alarmzustand zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Krise hat zu schweren Einschränkungen der Freizügigkeit von Bürgern geführt, die das Funktionieren von Gesellschaften und anderen juristischen Personen erheblich beeinträchtigen.
Am 12. Mai 2020 hat der Ministerrat das Königliche Gesetzesdekret (RDL) 18/2020 über Sozialmaßnahmen zur Verteidigung der Beschäftigung verabschiedet, der eine Reihe von Maßnahmen zum von Arbeitsplätzen enthält, die bereits in den seit Beginn der Gesundheitskrise erlassenen Königlichen Gesetzesdekrete eingeleitet wurden.
Die Handelsgerichte werden aufgrund der Auswirkungen, die die COVID-19-Pandemie auf die Justizverwaltung hat, eine sehr wichtige Rolle spielen. Insbesondere wird die Neufassung des Insolvenzgesetzes die Justizverwaltung verpflichten, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um den reibungslosen Betrieb dieser speziellen Gerichtsbarkeit zu gewährleisten.
Im spanischen Staatsamtsblatt vom 7. Mai veröffentlichte die spanische Regierung das Königliche Gesetzesdekret 1/2020 vom 5. Mai, mit dem die Neufassung des Konkursgesetzes bestätigt wurde, inmitten eines gesetzgeberischen Erdbebens von Sondergesetzen, die ausnahmsweise Anwendung finden.
Es besteht kein Zweifel daran, dass die durch das Coronavirus (COVID-19) verursachte Gesundheitskrise überall auf der Welt zu drastischen Entscheidungen geführt hat und dass die Welt der Schiedsgerichtsbarkeit davon ebenso betroffen ist wie viele andere Bereiche.
Mittels Königlichem Gesetzesdekret 15/2020 vom 21. April wurden die folgenden ergänzenden Maßnahmen erlassen:
Die in Spanien zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen haben bei vielen Unternehmen zu enormen Verlusten und Liquiditätsschwierigkeiten geführt. Die spanische Regierung hat mittels Königlichem Gesetzesdekret 16/2020 vom 28. April ein Maßnahmenpaket verabschiedet, mit dem drei Zielen verfolgt werden.
Die Kurzarbeit (Verfahren zur Aussetzung oder Einschränkung der Arbeitszeit von Arbeitsverträgen, kurz ERTE) ist auch in Spanien eines der wichtigsten Instrumente im Kampf der Regierung gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Die COVID-19-Krise hat die Staaten zum Erlass außerordentlicher Maßnahmen veranlasst. Grenzgänger und im Ausland arbeitende Personen waren besonders betroffen. Wir untersuchen die Auswirkungen, die diese Situation auf ihre Besteuerung aus internationaler Sicht haben kann.
In unserem Artikel über Testamente in Zeiten des Coronavirus wurde die spanische Gesetzesregelung in diesem Zusammenhang untersucht. Welche Möglichkeiten bieten hingegen andere Rechtssysteme?
Die schwere Krise, die durch COVID-19 ausgelöst wurde, hat die Solidarität zahlreicher Menschen und Unternehmen geweckt, die Spenden zur finanziellen Unterstützung der Forschung, des Gesundheitssektors und der sozialen Dienste geleistet haben oder leisten wollen. Spender können im Rahmen des Gesetzes über das Förderwesen, erhebliche Steuervorteile erhalten.
Die aufgrund der offensichtlichen Ausnahmesituation getroffenen Maßnahmen wirken sich im Bereich des Immobilienrechts direkt auf die bereits unterzeichneten Verträge zwischen Käufern und Verkäufern aus, insbesondere auf diejenigen mit Kaufoption oder einer Anzahlung (arras), da sie einer Befristung unterliegen.
Wir untersuchen die Folgen, die die Krise auf den Steuersitz von Handelsgesellschaften haben kann, sowie auf das mögliche Entstehen einer Betriebsstätte, in der sich der entsandte Arbeitnehmer befindet.
Während der anhaltenden Notstandssituation sind bei der Beurkundung von Beschlüssen die folgenden Sonderheiten zu beachten.
Am 15. April 2020 trat das Königliche Gesetzesdekret 14/2020 vom 14. April in Kraft, das eine Verlängerung der Frist für die Einreichung bestimmter Steuererklärungen und Steuerzahlungen sowie Selbstveranlagungen bis zum 20. Mai 2020 als außerordentliche Maßnahme zur Bewältigung der finanziellen Schwierigkeiten aufgrund der COVID-19-Krise für Selbständige und KMU vorsieht.
Unternehmen und Bürger stehen vor enormen Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Verpflichtungen, was eine ganze Reihe von Fragen aufwirft: Müssen alle Steuererklärungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden? Gibt es Erleichterungen bezüglich der Pflicht zur sofortigen Bereitstellung von steuerrelevanten Informationen (SII)? Kann die Zahlung der Steuerquoten gestundet bzw. verschoben werden? Wie verhält es sich mit den laufenden Steuerverfahren?
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht auch die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ohne das ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vor. Diese Ausnahmen können, in der durch das Coronavirus produzierten Krise in verschiedenen Szenarien Anwendung finden.
In Reaktion auf die Corona-Krise hat die spanische Regierung mit dem Könglichen Gesetzesdekret 08/2020 vom 17. März 2020 das Verfahren für Kurzarbeit und Aussetzung der Arbeitsverträge (ERTE) vereinfacht. Die wichtigsten Neuerungen stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
Die Corona-Pandemie stellt eine bislang einzigartige Herausforderung für die Arbeitswelt dar. Mit den Gesetzesdekreten 09/2020 vom 27. März und 10/2020 vom 29. März hat die spanische Regierung weitere, deutlich weitergehende arbeitsrechtliche Maßnahmen beschlossen, um der Gesundheitskrise Herr zu werden. Die wesentlichen Punkte stellen wir Ihnen im folgenden Update kurz vor.
Sowohl auf Dienstgeber- als auch auf Dienstnehmerseite stellen sich im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche arbeitsrechtliche Fragestellungen. Wir geben einen Überlick was es aktuell zu beachten gibt, und welche Rechte und Pflichten in der aktuellen Situation bestehen.
Durch das Königliche Gesetzesdekret 8/2020 vom 17. März (Artikel 40) wurden diverse außerordentlichen Maßnahmen verabschiedet, die den Unternehmen in dieser schwierigen Phase helfen sollen.
Der am 14. März 2020 in Spanien ausgerufene Alarmzustand zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Krise hat zu schweren Einschränkungen der Freizügigkeit von Bürgern geführt, die das Funktionieren von Gesellschaften und anderen juristischen Personen erheblich beeinträchtigen.
Die von der spanischen Regierung beschlossenen außerordentlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandämie bringen erhebliche Auswirkungen auf die Vermietung von Gewerbeimmobilien mit sich.
Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus stellen sich insbesondere die folgenden rechtlichen Fragestellungen prozessualer Natur. Wie verhält es sich mit Fristen in den laufenden Gerichtsverfahren? Finden Anhörungen und Gerichtsverhandlungen statt? Wenn ja, welche? Können neue Gerichtsverfahren eingeleitet werden? Werden Verjährungsfristen ausgesetzt? Welcher Einfluss hat die Corona-Virus Pandemie auf laufende Schiedsverfahren?
Der am 14. März 2020 in Spanien ausgerufene Alarmzustand zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise hat dazu geführt, dass die Regierung Maßnahmen ergreifen muss, um den Verbrauchern und Nutzern Möglichkeiten zu bieten, ihre Rechte in diesem außergewöhnlichen Zusammenhang zu garantieren und ihren Schutz zu gewährleisten.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung des COVID-19 und die damit verbunden Einschränkungen in Spanien haben auch im Immobilienrecht Auswirkungen. Was passiert, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann? Ein Überblick über die Folgen auf Verträge im Zusammenhang mit Immobilien.
In den letzten Wochen haben sich viele Passagiere wegen COVID-19 gezwungen gesehen, die geplante Reise nicht anzutreten. In dieser Situation stellen sich die Betroffenen meistens die Frage: steht mir ein Anspruch auf Rückerstattung der Flug- und/oder Hotelkosten zu?
So hätte der Roman von Gabriel García Márquez heißen können, wenn er Jurist gewesen wäre und der historische Kontext seines Werkes die Gegenwart gewesen wäre. Das gemeinsame Element ist, dass wir uns in beiden Fällen in Zeiten einer Epidemie befinden. Die gesetzliche Regelung des Testaments im Falle einer Epidemie im spanischen Zivilgesetzbuch geht auf das Jahr 1889 zurück, eine Bestimmung, die aufgrund der Erfahrungen mit den wiederholten Ausbrüchen der Cholera in Spanien im 19. Jahrhundert eingeführt wurde. Im Folgenden werden wir analysieren, welche Möglichkeiten uns unsere Gesetzgebung in dieser Ausnahmesituation bietet, egal wo wir uns befinden.
Nach der Proklamation durch spanische Regierung des Alarmzustandes im Zusammenhang mit der durch COVID-19 verursachten Pandemie, veröffentlichte die Generaldirektion für Rechtssicherheit die entsprechende Anweisung zum Ergreifen von Maßnahmen, welche die angemessene Bereitstellung des notariellen öffentlichen Dienstes gewährleisten.