Unternehmensnachfolge

Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in Spanien oder Sie haben dort eine Betriebsstätte gegründet und möchten nunmehr den reibungslosen und steuerlich günstigsten Übergang an die folgenden Generationen oder auch familienfremde Dritte in die Wege leiten? Gerne zeigen wir Ihnen die rechtlichen und steuerlichen Fallstricke bei der Unternehmensnachfolge in Spanien auf und bieten Ihnen eine ganzheitliche Betreuung. Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen fest im Blick, entwerfen wir eine auf Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation zugeschnittene Nachfolgeplanung, entwickeln mit Ihnen entsprechende Strategien, begleiten die Umsetzung durch Ausarbeitung der entsprechenden Verträge und letztwilligen Verfügungen, führen für Sie die gesamte Kommunikation mit den Behörden und kümmern uns für Sie um die ordnungsgemäße Abwicklung mit den entsprechenden Eintragungen in die verschiedenen Register. Dabei fließen sämtliche erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte in die Beratung ein.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung von Stiftungen und ihren Stiftern. Von der Gründung der Stiftung über die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit bis hin zu Satzungsänderungen und Umstrukturierungen: Wir zeigen Ihnen den Gestaltungsspielraum auf und begleiten Sie von der Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Gemeinsam mit unseren ausländischen Kollegen beraten wir Sie umfassend auch bei internationalen Unternehmensnachfolgen.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Detail:

Unternehmensübertragung auf Familienangehörige

Unternehmensübertragung auf familienfremde Personen

  • Verkauf des Unternehmens (asset deal, share deal)
  • Verpachtung des Unternehmens
  • Beteiligung Dritter am Unternehmen
  • die Errichtung einer Stiftung vor oder nach dem Erbfall
  • Beratung des Stifters und der Stiftung
  • gemeinnützige Stiftungen
  • Familienstiftungen
  • sonstige Stiftungen

Stiftungen, gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen

  • Beratung bei der Gründung, Einrichtung und Anerkennung vor den Behörden
  • Hilfestellung bei der Abwicklung aller steuerlichen Angelegenheiten
  • Spezielle Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Vertretung vor den Finanzbehörden und -gerichten
  • Erhaltung der Gemeinnützigkeit
  • Beratung bei der Umstrukturierung der Organisation, der Auslagerung von Diensten aus betriebswirtschaftlicher, steuerlicher und juristischer Sicht
  • Satzungsänderungen
  • Kooperationen