Privatkunden

Wenn Sie in Spanien leben, Vermögen oder Immobilieneigentum in Spanien besitzen und sich um die Übertragung auf ihre Erben kümmern möchten, sind wir für Sie genau der richtige Ansprechpartner. Dabei analysieren wir mit Ihnen zusammen die für Ihren konkreten Fall sicherste und günstigste Übertragungsart: ob noch zu Lebzeiten oder im Wege der entsprechenden Testamentsgestaltung. Damit Sie sich keine Sorgen um die Zukunft machen müssen.

Unsere Kanzlei ist auf die Beratung und Abwicklung von Erbschaften in Spanien mit ausländischem Bezug – insbesondere zu Deutschland, Österreich und der Schweiz- spezialisiert.

Wir beraten Sie rechtlich und steuerlich beim Erben und Vererben von spanischen Immobilien und sonstigem Vermögen und wickeln seit Jahrzenten Erbschaften auf einfache, effiziente Weise und mit der geringstmöglichen Steuerlast ab.

Wie bieten Ihnen u.a. folgende Leistungen an:

  • Rechts- und Steuerberatung bei Schenkungen und anderen Übertragungen unter Lebenden.
  • Rechtliche und steuerliche Abwicklung von Erbschaften in Spanien, sowie auf aller Welt, insbesondere im deutschsprachigen Europa - Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Geltendmachung Ihrer Erbansprüche, gegebenenfalls auch vor Gericht
  • Gestaltung von Testamenten (auch gemeinschaftliche und sog. Berliner Testamente) und Erbverträgen
  • Ausarbeitung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Steueroptimierte Nachlassplanung und -abwicklung
  • Gründung und Übertragung von Familiengesellschaften zum Halten von spanischem Grundvermögen.
  • Testamentsvollstreckung
  • Gestaltung von Erb- und Pflichtteilsverzichten
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Pflichtteilsrecht
  • Anfechtung letztwilliger Verfügungen
  • Erbscheinsverfahren
  • Korrespondenz mit Bankinstituten und Versicherungen
  • Erstellen von Gutachten und Stellungnahmen
  • Abgabe von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen
  • Rückforderung zu viel bezahlter Erbschaftssteuern in Spanien