Praktikumsvereinbarung in Spanien

Sie möchten einen Universitätsstudenten als Praktikanten in Ihrem Unternehmen beschäftigen? Hierbei wird in der Regel kein Arbeitsverhältnis begründet, allerdings muss Ihr Unternehmen verschiedene Pflichten erfüllen. Der Abschluss einer Praktikumsvereinbarung mit dem Stundeten und seiner Universität sowie die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Ernennung eines Tutors in Ihrem Unternehmen sind dabei unerlässlich.

1. Was ist eine Praktikumsvereinbarung?

Die Regeln für Studentenpraktika sind im Königlichen Erlass 592 vom 11. Juli 2014 (https://www.boe.es/eli/es/rd/2014/07/11/592/con) festgelegt, der "externe akademische Praktika für Universitätsstudenten regelt".

„Extern“ bedeutet in diesem Zusammenhang „außerhalb der Lehreinrichtung“. Im Artikel 7 des königlichen Erlasses heißt es: "Für externe Praktika müssen die Universitäten oder die Einrichtungen, die die mit ihnen verbundenen Praktika verwalten, Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit den kollaborierenden Einrichtungen unterzeichnen". Die „kollaborierende Einrichtung“ ist hier das Unternehmen, das den Studenten als Praktikanten beschäftigt.

Diese Kooperationsvereinbarung muss zwischen dem Unternehmen, dem Studenten und der Universität geschlossen werden und eine Reihe von grundlegenden Merkmalen aufweisen.

2. Die wichtigsten Merkmale von Praktikumsvereinbarungen

Bei einer Praktikumsvereinbarung besteht kein arbeitsrechtliches Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen, sondern vielmehr eine akademische Verbindung zwischen dem Unternehmen und dem Studenten (und seiner Universität). Es gibt jedoch eine Reihe von Punkten und/oder Anhängen, die enthalten sein müssen:

  • Das Ausbildungsprojekt zusammen mit den Zielen des Praktikums.
  • Die Freistellungen (bspw. Urlaub), auf die der Student während der Dauer der Praktikumsvereinbarung Anspruch hat.
  • Die Angabe eines betrieblichen Tutors, der den Praktikanten während dieses Zeitraums anleiten, unterstützen und unterrichten wird.
  • Gegebenenfalls die finanzielle Unterstützung des Unternehmens und die Zahlungsmodalitäten. Anmerkung: Eine Vergütung muss nicht gezahlt werden.
  • Situationen, in denen die Praktikumsvereinbarung bei Nichteinhaltung der Bedingungen im Voraus gekündigt werden kann.
  • Regelungen zum Datenschutz.

3. Praktikumsvereinbarung: Welche Verpflichtungen hat das Unternehmen?

Wie bereits erwähnt, legt der Königliche Erlass die Rechte, Pflichten und Obliegenheiten jeder der beteiligten Parteien bei Berufspraktika für Hochschulstudenten klar fest. Die wichtigsten Punkte sind folgende:

  • Die Praktikumsvereinbarung muss zwingend von der Universität, dem Studenten und dem Unternehmen unterzeichnet werden. Alle drei beteiligten Parteien müssen unterschreiben.
  • Für das Praktikum müssen akademische und betriebswirtschaftliche Tutoren bestimmt werden, die den Studenten während des gesamten Praktikums begleiten, unterstützen und unterrichten.
  • Wenn das Unternehmen den Studierenden ein öffentliches Praktikumsangebot macht, muss es die für die Veröffentlichung erforderlichen Mindestangaben einhalten.
  • Das Unternehmen kann mit dem Praktikanten keinen Vertrag abschließen, der über die Praktikumsvereinbarung hinausgeht. Wird der Student jedoch nach dem Ende des Praktikumszeitraums eingestellt, wird diese Zeit nicht als Dienstalter angerechnet.
  • Der Student muss bei der Sozialversicherung gemeldet werden, egal ob er eine Vergütung erhält oder nicht.

4. Welche Aufgaben hat der Unternehmenstutor?

Zusätzlich zu den vorgenannten Punkten hat der Tutor des Unternehmens noch eine Reihe weiterer Aufgaben:

  • Er ist dafür verantwortlich, den Studenten über die korrekte Funktionsweise des Unternehmens und die im Unternehmen geltenden Vorschriften zu informieren.
  • Der Tutor des Unternehmens ist auch dafür verantwortlich, eine Reihe von Berichten zu verfassen, die die Leistungen des Studenten und die von ihm während des Praktikums ausgeführten Tätigkeiten widerspiegeln.
  • Entsprechend dem vorhergehenden Punkt muss das Unternehmen also die im Ausbildungsplan festgelegten Ziele überwachen.
  • Der Tutor hat die Aufgabe, zusätzlich zu den Überwachungsberichten einen Abschlussbericht mit der Bewertung des Praktikums zu erstellen.
  • Er ist außerdem verpflichtet, alle Informationen, die der Tutor durch die Tätigkeit des Praktikanten erfährt, vertraulich zu behandeln, wie in Art. 11 des Königlichen Erlasses 592 vom 11. Juli 2014 festgelegt.
  • Der Tutor muss dem Praktikanten auch in allen Angelegenheiten, einschließlich persönlicher Angelegenheiten, die mit dem Praktikum zusammenhängen, Unterstützung und Hilfe anbieten.

5. Arten und Ziele von Studentenpraktika

Es gibt zwei Arten von Praktika:

  • Studienpraktika: Bei diesen Praktika erwerben die Studierenden Leistungspunkte im Rahmen eines Studienplans.
  • Praktika außerhalb des Lehrplans: Sie müssen zwar ebenfalls mit dem Fach in Verbindung stehen, wie im Fall der curricularen Praktika, aber in diesem Fall geht es nicht um die Erlangung von Studienleistungen.

Es ist daher essenziell, dass ausbildende Unternehmen bei der Unterzeichnung einer Praktikumsvereinbarung mit dem Studienzentrum die Art des Praktikums festlegen und ein Bildungsprojekt mit Ausbildungszielen definieren.

Studentenpraktika in Unternehmen haben stets zwei Ziele: Zum einen müssen die Studenten in der Lage sein, die im Unterricht erworbenen theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen, und zum anderen muss ihr Aufenthalt im Unternehmen auch dazu dienen, sie mit einem realen Umfeld vertraut zu machen, das zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit im Hinblick auf ihre Eingliederung in die Arbeitswelt beiträgt.